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Krankenkassen-Zentrale Community
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Die Nationale Präventionskonferenz (NPK)
Die Nationale Präventionskonferenz (NPK) ist eine Arbeitsgemeinschaft der gesetzlichen Spitzenorganisationen der Krankenkassen und der Träger der gesetzlichen Rentenversicherung, der gesetzlichen Unfallversicherung und der Pflegekassen gemäß § 20e SGB V bestehend aus dem GKV-Spitzenverband als Spitzenverband Bund der Krankenkassen und der Pflegekassen, der Deutschen Rentenversicherung Bund, der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e. V. sowie der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau.
Daten und Fakten
Mit dem in Kraft treten des Präventionsgesetzes am 25. Juli 2015, wurde auch die Nationale Präventionskonferenz (NPK) eingeführt. Im Sinne des Sozialgesetzbuches (§§ 20d und 20e SGB V) ist es ihre Aufgabe nationale Präventionsstrategien zu entwickeln und fortzuschreiben. Dabei handelt es sich um eine Arbeitsgruppe, die aus Trägern der gesetzlichen Sozialversicherungen zusammengesetzt ist. Dazu gehören:
Die Nationale Präventionskonferenz wird durch ein Präventionsforum beraten, das einmal jährlich stattfindet. Dieses Forum setzt sich aus Vertretern der für die Gesundheitsförderung und Prävention maßgeblichen Organisationen und Verbände sowie stimmberechtigten und beratenden Mitgliedern der Nationalen Präventionskonferenz zusammen.
Adresse und Kontakt
Geschäftsstelle der NPK
bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Maarweg 149-161, 50825 Köln
Tel.: 0221 8992-543
E-Mail: gs-npk@zga.de
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Leistungen der Nationalen Präventionskonferenz
Hauptaufgabe der Nationalen Präventionskonferenz ist das Entwickeln und Fortschreiben nationaler Präventionsstrategien. Des Weiteren gibt sie länderübergreifende sowie trägerunabhängige Rahmenempfehlungen, die sogenannte “Bundesrahmenempfehlung”, zur Förderung der Gesundheit und Prävention in sämtlichen Lebensbereichen. Sie beinhaltet gemeinsame Ziele, Handlungsfelder, Zielgruppen sowie zu beteiligende Organisation und Dokumentationspflichten. Zu den übergeordneten Zielen gehören:
2018 wurden die Bundesrahmenempfehlungen um ein übergreifendes Struktur- und Prozessziel sowie spezielle Vorhaben für die Zielgruppen erwerbstätige und arbeitslose Menschen ergänzt. Darüber hinaus erstellt die NPK alle 4 Jahre einen ausführlichen Bericht über die aktuellen Entwicklungen der Gesundheitsförderung und Prävention. Der Erste wurde im Juli 2019 veröffentlicht.
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Die Nationale Präventionskonferenz (NPK) wurde am 25. Juli 2015 gegründet. Grundlage dafür war das gleichzeitig eingeführte Präventionsgesetz. Als rechtliches Fundament dienen §§ 20d und 20e des Sozialgesetzbuches V. Träger der NPK sind die gesetzlichen Sozialversicherungen, vertreten durch ihre Spitzenorganisationen.
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